Erdbestattung in Augustfehn, Bad Zwischenahn, Edewecht und Rastede

Jedes Leben ist individuell, so sollte auch der letzte Weg sein

Stilisierter beigefarbener Adler mit ausgebreiteten Flügeln in einem kreisförmigen Emblem auf weißem Hintergrund

Behrens Bestattungshaus Funke GmbH

Traditionelle Bestattung mit persönlicher Begleitung und würdevoller Gestaltung


Der Sarg wird nach einer möglichen Trauerfeier auf dem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Bei einer Erdbestattung stehen Angehörigen je nach Friedhof unterschiedliche Grabarten zur Verfügung. Grundsätzlich wird zwischen Wahlgrabstätten und Reihengrabstätten unterschieden. Welche Form der Beisetzung passend ist, hängt von den persönlichen Wünschen, den örtlichen Gegebenheiten und den individuellen Vorstellungen der Familie ab.

Stilisierter beigefarbener Adler mit ausgebreiteten Flügeln in einem kreisförmigen Emblem auf weißem Hintergrund

Nähere Informationen zu den Grabstättenvarianten

Wahlgrabstätte

Die Wahlgrabstätte kann in der Regel individuell ausgesucht werden. Es können mehrere Wahlgräber nebeneinander erworben werden. Für diese Gräber gibt es gemäß entsprechender Friedhofssatzungen eine Ruhefrist. Nach deren Ablauf kann die Grabstätte verlängert und auch wiederbelegt werden. Oft ist die zusätzliche Beisetzung von Urnen möglich.


Diese Grabstätten können individuell gestaltet werden, wobei jedoch die Friedhofssatzung zu beachten ist.

Reihengrabstätte

Die Reihengrabstätte wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und kann nur einmal genutzt werden. In einem Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden, eine Verlängerung der Grabstätte ist jedoch nicht möglich. Grundsätzlich dürfen dort keine Urnen zusätzlich beigesetzt werden.


In der Regel ist ein Reihengrab finanziell günstiger als ein Wahlgrab. Auch hier ist die individuelle Gestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung möglich.

Rasenreihengrabstätte

Bei einer Rasenreihengrabstätte übernimmt das Friedhofspersonal die Grabpflege. Ein individuelles Ausschmücken der Grabstätte ist grundsätzlich nicht erlaubt. In der Regel gibt es für diese Grabfelder aber ein zentrales Denkmal, an dem Angehörige Blumen ablegen können.