Formalitäten im Trauerfall in Augustfehn, Bad Zwischenahn, Edewecht und Rastede

Stilisiertes beigefarbenes geflügeltes Emblem mittig auf weißem Hintergrund, darüber und darunter schwache braune Linien.

Behrens Bestattungshaus Funke GmbH

Der Leichenschauschein oder Totenschein muss vom Arzt ausgestellt werden.

Der Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt zur Beurkundung angezeigt werden und ggfs. müssen fehlende Unterlagen/ Urkunden besorgt werden.

Der Termin und der Ort für die Trauerandacht bzw. Beisetzung und die Ausgestaltung der Trauerfeier muss abgestimmt werden.

Der Kontakt zu dem zuständigen Pastor, Pfarrer oder Redner muss hergestellt werden.

Der Verstorbene wird in der Regel in das Bestattungshaus überführt.

Die Traueranzeige in der regionalen oder auch anderen Zeitungen müssen wenn es gewünscht wird geschaltet werden gegeben falls auch Trauerpost.

Die Krankenkasse muss informiert und ggf. die Fortsetzung des Versicherungsschutzes beantragt werden.

Die Rentenstelle muss benachrichtigt und eventuell Vorschusszahlung und Hinterbliebenenrente beantragt werden.

Die Lebensversicherung/ Sterbeversicherung muss benachrichtigt werden.

Gegebenenfalls muss über die Angehörigen ein Erbschein beim zuständigen Amtsgericht oder über einen Notar beantragt werden.

Die kontoführende Bank des Verstorbenen muss informiert werden.

Die Wohnung und die Versorgerbetriebe (Strom, Gas, Wasser, Telefon, TV, Zeitung) mögen ggf. gekündigt werden.

Mitgliedschaften in Vereinen oder Verbände müssen gekündigt werden.

Der Friedhof und die Grabstelle müssen bestimmt werden inkl. deren Anträge